Anwalt kostenlos? Geht das?

Es versteht sich von selbst, dass ein Anwalt als Rechtsdienstleister auf die Erzielung von Einnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit angewiesen ist und deshalb nicht ohne Vergütung tätig werden kann.

Die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu lassen ist in Deutschland aber auch für sozial schwächere Personen sichergestellt.

Für diesen Personenkreis besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe (für eine außergerichtliche Beratung und ggf. auch Vertretung) bzw. - Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (für die gerichtliche Vertretung) zu beantragen.

Zu Ihrer Information finden Sie hier zunächst ein kurzes Video, in dem Sie mehr über die Antragstellung und den weiteren Ablauf erfahren. Auch wenn hier der Schwerpunkt auf dem Familienrecht liegt, gelten die Informationen sinngemäß auch für alle anderen Rechtsgebiete.

Beratungshilfe

Einen Antrag auf Beratungshilfe können Sie bei der Rechtsantragstelle des für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts stellen. 
Das Gericht wird Ihr Anliegen und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse anhand von Ihnen vorgelegter Unterlagen prüfen und Ihnen ggf. einen sog. Berechtigungsschein ausstellen. Wenn Sie einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erhalten haben, müssen Sie lediglich einen pauschalen Eigenanteil i.H.v. derzeit 15,- EUR bezahlen; die übrigen Anwaltskosten übernimmt die Staatskasse.

Es empfiehlt sich, den Berechtigungsschein für Beratungshilfe vor der Vereinbarung eines Beratungstermins zu beschaffen.

Die hierfür notwendige Vorgehensweise haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst:


Um die Berechtigung zur Beratungshilfe prüfen zu können, werden vom Gericht folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes Beratungshilfeformular (dieses erhalten Sie bei der Beratungshilfestelle)
  • Personalausweis, Reisepass oder entsprechendes ausländisches Dokument
  • sofern Sie für eine andere Person (auch Ehegatten oder Verwandte) Beratungshilfe beantragen möchten, eine entsprechende Vollmacht

Zum Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse benötigen Sie weiter:

  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate 
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • vollständiger Bescheid von Arbeitsamt/Jobcenter (samt Berechnungsbogen!),                     
  • Lohnbescheinigung, Renten-, Grundsicherungs-, Wohngeldbescheid, Bafög o.ä.- ggf. Nachweise über Miete, Heizkosten etc.

Zum Nachweis des rechtlichen Problems:

  • Unterlagen zum Nachweis des rechtlichen Problems   (z.B. Bescheid von Behörden, Verträge, Rechnungen, usw.)


Bitte beachten Sie, dass die Gewährung von Beratungshilfe auch (erfolglose) Eigeninitiative voraussetzt. Evtl. in der Rechtsangelegenheit selbst geführte Korrespondenz sollte daher zum Nachweis dieser Eigeninitiative ebenfalls bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Nürnberg