Erbrecht

beraten - gestalten - sichern

Gerade im Erbrecht kommt es darauf an, die Wünsche des Testierenden so genau wie irgend möglich zu formulieren und dabei möglichst alle Eventualitäten zu berücksichtigen.

Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs ermitteln wir zunächst mit Ihnen gemeinsam die Ziele, die Sie mit Ihrer letztwilligen Verfügung erreichen wollen. Anschließend zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie Sie diese Ziele erreichen können; hierbei gehen wir auch auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten ein und wägen die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Lösungen gegeneinander ab.

Abschließend unterstützen wir Sie bei der Formulierung eines rechtssicheren Testaments und bereiten - falls notwendig - die notarielle Beurkundung Ihrer Verfügungen umfassend vor.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre letztwilligen Verfügungen auch tatsächlich Ihrem Willen entsprechend umgesetzt werden oder die Abwicklung Ihres Nachlasses Ihre Erben möglichst wenig belasten soll, so kann auch dies - beispielsweise im Rahmen einer Testamentsvollstreckung - sichergestellt werden.

So können Streitfälle zwischen den Hinterbliebenen vermieden werden.

Natürlich vertreten wir Sie bei einem Erbfall , z.B. als Erbe, Miterbe, oder Pfichtteilsberechtigter und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte - wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe - durchzusetzen.

Die wichtigsten Fragen, die regelmäßig im Zusammenhang mit dem Eintritt eines Erbfalls auftreten, haben wir für Sie in unserer Videothek zum Erbrecht zusammengestellt.