Ihre Fragen - unsere Antworten
Häufig scheitert die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt bereits vor dem ersten Gespräch.
Die "Schwellenangst" oder die Angst davor, für die "Frage nach der Uhrzeit" eine Rechnung in astronomischer Höhe zu erhalten, führen oft dazu, dass der Gang zum Anwalt so lange hinausgeschoben wird, bis das Kind bereits sprichwörtlichen Brunnen liegt.
Wir haben uns deshalb bemüht, an dieser Stelle die wichtigsten Fragen kurz anzusprechen; sollten Sie weitere Fragen haben, werden wir Ihnen diese gerne per e-Mail beantworten
Über Geld spricht man...
...am besten von Anfang an
Nichts ist unangenehmer als aus heiterem Himmel mit einer Rechnung konfrontiert zu werden, die man (in dieser Höhe) nicht erwartet hat; andererseits hören wir immer wieder den Satz "Wenn ich nur früher gewusst hätte, dass die Kosten nicht höher sind, wäre ich schon viel früher gekommen".
Eines unserer wichtigsten Anliegen ist es daher, Sie vor einer Mandatierung möglichst präzise über die Kosten unserer Tätigkeit zu informieren.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen telefonisch oder per eMail völlig
unverbindlich. Sie erhalten daraufhin ein kostenloses, unverbindliches
Angebot über die voraussichtlich entstehenden Kosten und können dann in
aller Ruhe entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.
Seit 01.07.2004 richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwalts grundsätzlich
nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Praxis zeigt allerdings, dass die individuelle Vereinbarung des Honorars
zwischen Anwalt und Mandant auf der Basis von festen Stunden- oder
Pauschalhonoraren bei außergerichtlicher Tätigkeit meist eine für beide
Seiten faire und vielfach kostengünstigere Möglichkeit darstellt.
Durch die Vereinbarung eines individuellen Honorars zwischen Mandant und
Rechtsanwalt kann sichergestellt werden, dass die Vergütung des
Rechtsanwaltes nach dem Schwierigkeitsgrad, dem tatsächlichen Arbeitsaufwand
und der tatsächlichen Bedeutung der jeweiligen Sache abgerechnet wird. In
der Regel ist die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung auf
Stundenhonorarbasis für Sie leichter nachvollziehbar und verständlicher als
der gesetzliche Regelfall der Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Aus
diesem Grund wird von Seiten unserer Mandanten in zunehmendem Maß diese Form
der Abrechnung des Honorars bevorzugt.
Für den Fall, dass Sie oder Ihr Unternehmen häufiger auf anwaltlichen Rat
angewiesen sind, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit zum Abschluss eines
Beratungsvertrages. Dieser kann beispielsweise ein monatliches
Pauschalhonorar für eine von uns zu erbringende Grundleistung (z.B. die
Übernahme des betrieblichen Mahnwesens, außergerichtliche Beratung etc.)
oder besondere Vereinbarungen für wiederkehrende Leistungen vorsehen
Ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellen wir
Ihnen gerne völlig unverbindlich.
Wie kann ich einen Anwalt beauftragen?
Der Erteilung eines Mandats geht normalerweise eine Beratung voraus, in der
auch die Fragen einer Mandatierung angesprochen werden.
Selbstverständlich können Sie uns auch direkt eine Mandatsanfrage per E-Mail
oder über unsere Kontaktseite zukommen lassen; die Vorgehensweise ist
entsprechend der Online-Beratung. Eine schriftliche Vollmacht zu Ihrer
Vertretung werden wir Ihnen ggf. per E-Mail zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass ein Mandat nicht bereits durch die Absendung
der Mandatsanfrage, sondern erst durch Bestätigung der Mandatsübernahme durch
unsere Kanzlei zustande kommt!