Welche Kosten erwarten mich?

 

Über Geld spricht man....

       ...am besten von Anfang an

Nichts ist unangenehmer als aus heiterem Himmel mit einer Rechnung konfrontiert zu werden, die man (in dieser Höhe) nicht erwartet hat; andererseits hören wir immer wieder den Satz "Wenn ich nur früher gewusst hätte, dass die Kosten nicht höher sind, wäre ich schon viel früher gekommen".

Eines unserer wichtigsten Anliegen ist es daher, Sie vor einer Mandatierung möglichst präzise über die Kosten unserer Tätigkeit zu informieren.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail völlig unverbindlich. Sie erhalten daraufhin ein kostenloses, unverbindliches Angebot über die voraussichtlich entstehenden Kosten und können dann in aller Ruhe entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.

Seit 01.07.2004 richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwalts grundsätzlich nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der Anwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung für seine Tätigkeit hinwirken. Die Praxis zeigt, dass die individuelle Vereinbarung des Honorars zwischen Anwalt und Mandant auf der Basis von festen Stunden- oder Pauschalhonoraren bei außergerichtlicher Tätigkeit meist eine für beide Seiten faire und vielfach auch kostengünstigere Möglichkeit darstellt.

Durch die Vereinbarung eines individuellen Honorars zwischen Mandant und Rechtsanwalt kann sichergestellt werden, dass die Vergütung des Rechtsanwaltes nach dem Schwierigkeitsgrad, dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und der tatsächlichen Bedeutung der jeweiligen Sache abgerechnet wird. In der Regel ist die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung auf Stundenhonorarbasis für Sie leichter nachvollziehbar und verständlicher als der gesetzliche Regelfall der Abrechnung nach dem Gegenstandswert. Aus diesem Grund wird von Seiten unserer Mandanten in zunehmendem Maß diese Form der Abrechnung des Honorars bevorzugt.

Für den Fall, dass Sie oder Ihr Unternehmen häufiger auf anwaltlichen Rat angewiesen sind, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit zum Abschluss eines Beratungsvertrages. Dieser kann beispielsweise ein monatliches Pauschalhonorar für eine von uns zu erbringende Grundleistung (z.B. die Übernahme des betrieblichen Mahnwesens, außergerichtliche Beratung etc.) oder besondere Vereinbarungen für wiederkehrende Leistungen vorsehen

Ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellen wir Ihnen gerne völlig unverbindlich.

Bitte beachten Sie, dass Honorarvereinbarungen, die die gesetzlichen Gebühren unterschreiten, nur für außergerichtliche Tätigkeiten gesetzlich zulässig sind. Bei gerichtlicher Tätigkeit fallen immer mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG an.

Weiterführende Informationen zur Anwaltsvergütung finden Sie auch auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)